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Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform in Bayern

Im Zuge der Grundsteuerreform müssen alle Grundstückseigentümer zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. April 2023 eine Grundsteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt abgeben.

In Bayern können Steuerpflichtige ihre Grundsteuererklärung elektronisch oder in Papierform einreichen. Die Erklärungsvordrucke und Ausfüllanleitungen werden ab dem 1. Juli 2022 elektronisch über „Mein ELSTER“ bereitgestellt. Das vorausfüllbare PDF auf der landeseigenen Webseite       www.grundsteuer.bayern.de (graue Variante), aber auch der Papiervordruck (grüne Variante) stehen Ihnen bereits jetzt zur Verfügung.

Um die Bereitstellung der Papiervordrucke (grüne Variante) möglichst bürgerfreundlich zu gestalten, sind diese sowohl im Finanzamt Weiden i.d.OPf. als auch bei uns in der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab – Zimmer Nummer 10 - ausgelegt.

Die bayerischen Grundsteuervordrucke in der grauen Variante zum Ausfüllen am PC unter www.grundsteuer.bayern.de dürfen nicht handschriftlich ausgefüllt werden! Nach dem Ausfüllen am PC sollen sie erst ausgedruckt und dann unterschrieben werden.
Für handschriftliche Erklärungen verwenden Sie bitte die bei Ihrem Finanzamt und in Ihrer Gemeinde ausliegenden Papiervordrucke (grüne Variante).

Weitere Informationen finden Sie online unter www.grundsteuer.bayern.de. Außerdem steht Ihnen die Bayerische Steuerverwaltung unter der Telefonnummer 089-30 70 00 77 beratend zur Verfügung.

 

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