Achtung - ab 01.07.2010 neue Antragsfristen bei Veranstaltungen, Vereinsfesten usw.
Ab dem 01.07.2010 gelten verschärfte Prüfkriterien für Gestattungen nach § 12 GastG.
Um dem Alkoholmissbrauch vorzubeugen, fordern die Polizei- und Jugendamtsbehörden eine rechtzeitige Vorlage der Anträge.
Aus diesem Grund ist eine längere Vorlaufzeit bei der Bearbeitung notwendig.
Wir weisen deshalb die Vereine und Antragsteller von Veranstaltungen darauf hin, dass Anträge auf Gestattungen mindestens 2 Wochen und bei größeren Veranstaltungen 3 Wochen vorher gestellt werden müssen, damit Bescheide rechtzeitig erteilt werden können.
Ein unterschriebener Faxantrag genügt (bitte nicht per Mail)!
Hier können Sie den Antrag online ausfüllen:




