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VG Neustadt an der Waldnaab  |  E-Mail: poststelle@vgem-neustadt.de  |  Online: http://www.vgem-neustadt.de

Antrag auf Rückerstattung von Umsatzsteuer

 

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung in der Wasserversorgung

 

  • Bürger bekommen Geld zurück

  • Umsatzsteuer bei Wasser nur noch sieben Prozent

  • Gilt rückwirkend bis 12. August 2000

  • Antragsformulare liegen in der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab auf

 

Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes gilt für die gesamte Besteuerung der Wasserversorgung künftig nur noch der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent. Das betrifft alle mit der Wasserversorgung verbundenen Leistungen und Beitragsbescheide.

 

Die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab werden deshalb die zuviel in Ansatz gebrachten Steuern auf alle Bescheide über Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgung und für Hausanschlussleitungen zurückerstatten, die seit dem 12. August 2000 ausgestellt worden sind.

 

Die Rückerstattung kann jedoch nur auf Antrag erfolgen. Erstattungsberechtigt sind die jeweiligen Adressaten der Ausgangsbescheide.

 

Das entsprechende Antragsformular liegt in der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab, Zimmer 12, aus.

Das Formular kann auch gleich hier herunter geladen werden.

 

Für weitere Informationen steht Herr Christian Steiner zur Verfügung, Tel.Nr.: 09602/9430-31

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