Wegen der möglichen Ausbreitung der Geflügelpest (hochpathogenes aviäres Influenzavirus, Subtyp H5N8) hat das Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab am 08.03.2021 eine Allgemeinverfügung zur Anordnung der Aufstallungspflicht in Risikogebieten im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab erlassen.
In den folgenden Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab sind
Bereiche betroffen, die zu den Risikogebieten gehören: Gemeinden Kirchendemenreuth, Püchersreuth, Störnstein und Theisseil.
Weitere Informationen sind verfügbar unter
https://www.neustadt.de/media/8425/amtsblatt-nr-08-vom-08032021.pdf