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Flächennutzungsplan 13. Änderung

Das bestehende Gewerbegebiet im Norden von Parkstein wird nach Nordwesten erweitert. Das Planänderungsverfahren wurde mit Beschluss vom 13.11.2023 (13. Änderung) begonnen. Gleichzeitig wurde ein Vorentwurf vorgestellt.

Der Entwurf wird im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt. Seine Bestandteile sind unter Downloads verfügbar und sind im Entwurfsstadium noch nicht rechtsverbindlich. Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung finden Sie im Beitrag "Bebauungsplan Gewerbegebiet Nord III mit Änderung GE Nord". Stellungnahmen können während der Anhörungsfrist schriftlich (bevorzugt per E-Mail an bauamt@vgem-neustadt.de oder per Post oder Fax an 09602 / 94 30 45) oder auch mündlich zur Niederschrift in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab, Naabstraße 5, 92660 Neustadt a.d.Waldnaab, Zimmer 13, abgegeben werden: 27. November 2023 – 29. Dezember 2023. Die Einsichtnahme in die Papierversion ist außerdem während der Auslegung möglich in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab (Zimmer 13) oder im Rathaus Parkstein. Bitte beachten Sie hierzu die jeweils geltenden Sprechzeiten.

 

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