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Teil-Aufhebungsverfahren für Alt-Bebauungsplan in Parkstein "Grün"

Der Bebauungsplan Grün ist überwiegend bebaut und damit nicht mehr erforderlich. Die Marktgemeinde Parkstein hat das das Aufhebungsverfahren für den Teilbereich des Allgemeinen Wohngebietes („WA“ gemäß Baunutzungsverordnung) eingeleitet. Die erste Anhörungsrunde kann nun nach dem Beschluss des Marktgemeinderates vom 11.03.2024 beginnen.

Ziel der Gemeinde ist es, neue Baumaßnahmen wie Anbauten, Umbauten u.a. im Geltungsbereich des WA-Gebietes im Bebauungsplan nicht mehr an dessen veraltete Festsetzungen zu binden. An dessen Stelle sollen künftig alle baulichen Ausführungen möglich sein, sofern sie dem allgemeinen Einfügungsgrundsatz in die bestehenden Bebauung genügen. Der Bauherrnschaft wird somit mehr Gestaltungsspielraum eingeräumt.

 

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