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Wanderlager; Anzeige durch Nicht-EU-Bürger

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Im Falle des § 56a Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO) ist die Veranstaltung eines Wanderlagers zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen vier Wochen vor Beginn der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzuzeigen.

    Die Anzeige hat zu enthalten:

    1. den Ort, das Datum und die Uhrzeit des Wanderlagers,
    2. den Namen des Veranstalters sowie desjenigen, für dessen Rechnung die Waren oder Leistungen vertrieben werden, einschließlich die Anschrift, unter der diese Personen niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und die Vertretungsberechtigten,
    3. Angaben, die eine schnelle Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Veranstalter ermöglichen, einschließlich einer Telefonnummer und einer E-Mail-Adresse,
    4. die Angabe des Handelsregisters, Vereinsregisters oder Genossenschaftsregisters, in das der Veranstalter eingetragen ist, und die entsprechende Registernummer,
    5. den Wortlaut und die Form der beabsichtigten öffentlichen Ankündigung und
    6. den Namen eines schriftlich bevollmächtigten Vertreters des in der Anzeige genannten Veranstalters des Wanderlagers, der dieses an Ort und Stelle für den Veranstalter leitet.

    Bei Nicht-EU-Ausländern: Grundsätzlich erforderlich ist ein Aufenthaltstitel, der die Ausübung der selbständigen Tätigkeit erlaubt.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • bei Bevollmächtigung: eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten

    bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts: Gesellschaftsvertrag

    bei eingetragenen Firmen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland (mit deutscher Übersetzung)

    für Nicht-EU-Ausländer: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt

    Gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Anzeige (zweifach) mit folgenden Angaben
    • Ort und Zeit der Veranstaltung,
    • Namen des Veranstalters und desjenigen, für dessen Rechnung die Waren vertrieben werden, sowie die Wohnung oder die gewerbliche Niederlassung dieser Personen, 
    • Wortlaut und Art der beabsichtigten öffentlichen Ankündigungen.

Formulare

Details Formulare
  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.

Fristen

Details Fristen
  • Die Anzeige hat vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu erfolgen.

Kosten

Details Kosten
  • keine

Rechtsgrundlagen

Details Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)