Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform in Bayern
Im Zuge der Grundsteuerreform müssen alle Grundstückseigentümer zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. April 2023 eine Grundsteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt abgeben.
In wenigen Schritten können Sie hier Ihren Termin bei uns im Rathaus buchen. Gerne mehrere Anliegen zusammenfügen oder auch direkt für den/die Partner/-in mitbuchen.
Bitte beachten Sie, dass zu dem vereinbarten Termin die notwendig Unterlagen mitzubringenden sind und denken Sie daran, dass Sie den Termin wieder stornieren, wenn Sie ihn nicht wahrnehmen können.
Vielen Dank!