Ortsrecht

Was bedeutet Ortsrecht?

Das Ortsrecht (auch: Gemeinderecht, Kommunalrecht, Stadtrecht) ist das Recht einer Kommunalverwaltung, bestimmte gemeindespezifische Satzungen und Verordnungen zu erlassen.

Ortsrecht ist Ausfluss der kommunalen Selbstverwaltung. Auch die Sammlung der jeweiligen Satzungen und Verordnungen einer Kommune wird das Ortsrecht genannt.

Die Möglichkeiten richten sich in Deutschland nach der Gemeindeordnung und speziellen Vorschriften wie z.B. das Straßen- und Wegerecht oder das Landesstraf- und Verordnungsgesetz.

In der linken Spalte finden Sie die Satzungen und Verordnungen für die Verwaltungsgemeinschaft bzw. unsere Mitgliedsgemeinden.