Veröffentlicht am: 28.04.2025

Flächennutzungsplan 4. Änderung
Für die Gewinnung erneuerbarer Energien im Gemeindegebiet hat die Gemeinde Störnstein eine geeignete Solarfläche als Sondergebiet ausgewiesen. Diese liegt in der Flur unweit westlich der Verbindungsstraße „Störnsteiner Spange“ mit der gleichnamigen Bezeichnung – siehe Veröffentlichung unter Rubrik „Gewerbegebiete“. Die Änderungsfassung ist seit 30.12.2024 wirksam.