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Flächennutzungsplan (5. Änderung) und Bebauungsplan Kirchendemenreuth Leite (Neuaufnahme)

Nach Einstellung des vorangegangenen Planverfahrens nach § 13b BauGB mit Beschluss vom 20.09.2021 beabsichtigt die Gemeinde eine Neuaufnahme im regulären Verfahren durch Änderung des Flächennutzungsplans (5. Änderung) und Aufstellung eines Bebauungsplans für ein Wohnbaugebiet „Leite“. Die Aufstellungs- und Billigungsbeschlüsse für die beiden neuen Planverfahren wurden bereits am 15.12.2025 gefasst. Damit soll der weiterhin bestehende Bedarf an Wohnbauflächen in der Gemeinde gedeckt werden.

Die Entwürfe der Planunterlagen für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange stehen unter „Downloads“ zur Verfügung. Stellungnahmen können während der Anhörungsfrist von 15. Januar 2026 – 20. Februar 2026 bevorzugt per E-Mail an das Funktionspostfach des Bauamtes der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab bauamt@vgem-neustadt.de oder per Post an die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab, Naabstraße 5, 92660 Neustadt a.d.Waldnaab, versandt werden.

Eine Einsichtnahme in die Papierversion ist außerdem während der Auslegung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab (Zimmer 13) oder im Gemeindezentrum Kirchendemenreuth möglich. Bitte beachten Sie die jeweils geltenden Sprechzeiten. Selbstverständlich können Stellungnahmen zum Bebauungsplan auch im Verbund mit dem o.g. Flächennutzungsplan abgegeben werden.

 

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