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Flächennutzungsplan (5. Änderung) und Bebauungsplan Kirchendemenreuth Leite (Neuaufnahme)

Nach Einstellung des vorangegangenen Planverfahrens nach § 13b BauGB mit Beschluss vom 20.09.2021 beabsichtigt die Gemeinde eine Neuaufnahme im regulären Verfahren durch Änderung des Flächennutzungsplans (5. Änderung) und Aufstellung eines Bebauungsplans für ein Wohnbaugebiet „Leite“.

Die fortgeführten Entwürfe der Planunterlagen für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange stehen unter „Downloads“ zur Verfügung. Stellungnahmen können während der Anhörungsfrist von 17. Juni 2026 – 17. Juli 2026 bevorzugt per E-Mail an das Funktionspostfach des Bauamtes der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab bauamt@vgem-neustadt.de oder per Post an die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab, Naabstraße 5, 92660 Neustadt a.d.Waldnaab, versandt werden.

Eine Einsichtnahme in die Papierversion ist außerdem während der Auslegung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab (Zimmer 13) oder im Gemeindezentrum Kirchendemenreuth möglich. Bitte beachten Sie die jeweils geltenden Sprechzeiten. Selbstverständlich können Stellungnahmen zum Bebauungsplan auch im Verbund mit dem o.g. Flächennutzungsplan abgegeben werden.

 

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