DSL Ausbau

Gemeinde Püchersreuth: Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR) zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen

 

 

Förderverfahren

Die Gemeinde Püchersreuth beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)". Den aktuellen Stand des Förderprozesses für die Gemeinde Püchersreuth und die notwendigen Dokumente finden Sie hier. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind veröffentlicht auf: https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/

Kontaktperson: Andreas Voigt
E-Mail:            avoigt@vgem-neustadt.de
Tel.:                 +49 9602 9430-32


Förderschritt 1 (Modul 1) – BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme (05.07.2021)

Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Püchersreuth für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload auf einer Karte nachfolgend veröffentlicht. Die entsprechende Adressliste erhalten Sie per E-Mail nach der Einsendung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung sowie dem Einverständnis zu den Nutzungsbedingungen.

Dokumente zum Download:


Förderschritt 2 (Modul 2) – BayGibitR, Markterkundung Bekanntmachung (05.07.2021)

Die Gemeinde Püchersreuth veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung. Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 10.09.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.

Dokumente zum Download:


Förderschritt 2 (Modul 2) – BayGibitR, Markterkundung Bekanntmachung, Nachtrag (14.01.2022)

Die Gemeinde Püchersreuth veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung. Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 25.02.2022 an der Markterkundung zu beteiligen.

Dokumente zum Download:


Förderschritt 3 (Modul 3) – BayGibitR, Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung (18.05.2022)

Die Gemeinde Püchersreuth hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

Download:
„Ergebnis der Markterkundung Gemeinde Püchersreuth.pdf“


Förderschritt 4 (Modul 4) – BayGibitR, Auswahlverfahren Bekanntmachung (18.05.2022)

Die Gemeinde Püchersreuth führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Verhandlungsverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) durch.

Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR).

Es wird eine Interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Störnstein durchgeführt.

Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.

Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über (URL):

https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av18e3ac


Förderschritt 5 (Modul 5) – BayGibitR, Auswahlverfahren Ergebnis (20.01.2022)

Hiermit wird die Bekanntmachung der Gemeinde Püchersreuth (siehe Downloads) bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie – BayGibitR – veröffentlicht.

Download:
„Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung Püchersreuth v. 20.01.2023.pdf“


Förderschritt 6 – Zuwendungsbescheid (10.03.2023)

Die Gemeinde Püchersreuth hat am 10.03.2023 den Zuwendungsbescheid der Regierung der Oberpfalz erhalten.


Förderschritt 7 – Kooperationsvertrag (30.05.2023)

Der Vertrag für den geförderten Gigabitausbau gemäß der BayGibitR wurde am 05.04.2023 zwischen der Gemeinde Püchersreuth und der Firma Telekom Deutschland GmbH unterzeichnet. Die Stellungnahme der Gemeinde Püchersreuth („Erklärung zur Übermittlung des Kooperationsvertrages“) ist nachfolgend zum Download bereitgestellt.

 

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