Bild

Bebauungsplan "Im Badgarten" (Neuaufnahme)

Nachdem die Gemeinde Störnstein eine Neuaufnahme der Aufstellung eines Bebauungsplans für ein Wohnbaugebiet „Im Badgarten“ beschlossen hat, wurde der geänderte Entwurf am 11.11.2025 vom Gemeinderat gebilligt. Das parallel zu führende Änderungsverfahren für den geltenden Flächennutzungsplan (3. Änderung) wird zeitgleich mit der Auslegung der Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans (in zweiter Anhörung) mit ausgelegt – Informationen siehe unter „Flächennutzungsplan (3.Änderung)“.

Die Planunterlagen stehen unter „Downloads“ zur Verfügung und sind im Entwurfsstadium noch nicht rechtsverbindlich. Stellungnahmen können während der folgenden Anhörungsfrist bevorzugt per E-Mail an das Funktionspostfach des Bauamtes der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab bauamt@vgem-neustadt.de oder per Post an die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab, Naabstraße 5, 92660 Neustadt a.d.Waldnaab, versandt werden von 17. November 2025 – 19. Dezember 2025. Eine Einsichtnahme in die Papierversion ist außerdem während der Auslegung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab (Zimmer 13) oder im Gemeindezentrum, Rathaus Störnstein, möglich. Bitte beachten Sie die jeweils geltenden Sprechzeiten. Selbstverständlich können Stellungnahmen zum Bebauungsplan auch im Verbund mit dem o.g. Flächennutzungsplan abgegeben werden.

 

Downloads: