Solarpark

Flächennutzungsplan (4. Änderung) und Bebauungsplan Solarpark Störnsteiner Spange

Die Gemeinde Störnstein möchte einen Solarpark an der Staatsstraße „Störnsteiner Spange“ zwischen Störnstein und Neustadt a.d.Waldnaab zulassen. Hierzu wurde das 4. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes begonnen (Beschluss vom 12.12.2023). Der Vorentwurf wurde am 20.02.2024 vom Gemeinderat gebilligt. Gleichzeitig wurde auch ein vorhabenbezogener Bebauungsplan in Vorentwurfsfassung vom 20.02.2024 gebilligt. Die Planunterlagen für beide Verfahren stehen unter „Downloads“ zur Verfügung und sind im Entwurfsstadium noch nicht rechtsverbindlich. Stellungnahmen können während der folgenden Anhörungsfrist (frühzeitige Beteiligung) bevorzugt per E-Mail an das Funktionspostfach des Bauamtes der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab bauamt@vgem-neustadt.de oder per Post an die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab, Naabstraße 5, 92660 Neustadt a.d.Waldnaab, versandt werden von 11. März 2024 – 12. April 2024. Eine Einsichtnahme in die Papierversionen der Pläne ist außerdem während der Auslegung möglich in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab (Zimmer 13) oder im Gemeindezentrum, Rathaus Störnstein. Bitte beachten Sie die jeweils geltenden Sprechzeiten.

 

Downloads: