Solarpark

Flächennutzungsplan (5. Änderung) und Bebauungsplan Solarpark Edeldorf mit Energiespeicher 

Der Gemeinderat Theisseil hat die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden aus der Anhörungsrunde für den Flächennutzungsplan mit  vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Edeldorf mit Energiespeicher“ vom 30.04.2026 – 29.05.2026 in der Sitzung am 23.07.2026 behandelt und die beschlossenen Änderungen bzw. Ergänzungen gebilligt.

Die aktualisierten Planunterlagen für beide Verfahren stehen unter „Downloads“ zur Verfügung und sind im Entwurfsstadium noch nicht rechtsverbindlich. Stellungnahmen können während der folgenden Anhörungsfrist bevorzugt per E-Mail an das Funktionspostfach des Bauamtes der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab bauamt@vgem-neustadt.de oder per Post an die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab, Naabstraße 5, 92660 Neustadt a.d.Waldnaab, von 25. September 2026 – 24. Oktober 2026 versandt werden. Eine Einsichtnahme in die Papierversionen der Pläne ist außerdem während der Auslegung möglich in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab (Zimmer 13) oder im Gemeindezentrum Letzau. Bitte beachten Sie die jeweils geltenden Sprechzeiten.

 

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