Windräder

Flächennutzungsplan 10. Änderung

Die Bauleitplanung für Windkraft schreitet voran und legt nun den Vorentwurf für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes vor. Dieser Entwurf wurde mit Beschluss des Marktgemeinderates Parkstein am 10.07.2023 gebilligt und die erste Anhörung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB, sowie der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Alle erforderlichen Planunterlagen stehen unter Downloads zur Verfügung. Die Marktgemeinde weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich um einen ersten Entwurf handelt, der im Laufe des Verfahrens weitere Anpassungen erfahren kann. Stellungnahmen können während der Auslegungszeit von 24. Juli 2023 bis 25. August 2023 schriftlich (bevorzugt per E-Mail an bauamt@vgem-neustadt.de oder per Post an Markt Parkstein, Naabstraße 5, 92660 Neustadt a.d.Waldnaab, oder per Fax an 09602  94 30 45) übermittelt bzw. abgegeben werden. Eine Einsichtnahme in die Papierversion der Unterlagen ist zudem möglich in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab, Zimmer 13, Naabstraße 5, 92660 Neustadt a.d.Waldnaab oder im Rathaus Parkstein. Bitte beachten Sie in diesem Falle die jeweils geltenden Sprechzeiten laut Bekanntmachung.

 

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